AGB’s zum Pinnen-Workshop

1.  Teilnehmer
Teilnehmen dürfen Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Teilnehmer unter 18 Jahren bedürfen der schriftlichen Einverständnis der gesetzlichen Vertreter.

2.  Durchführung
Die Teilnehmer haben den Weisungen des Veranstalters bzw. der Durchführenden insbesondere hinsichtlich von Sicherheits-Maßnahmen Folge zu leisten.

3.  Absage/Ausfall des Workshops
Wir behalten uns vor, den Workshop bei zu geringer Teilnehmerzahl = weniger als 6 Teilnehmer – abzusagen. Ferner besteht bei Krankheit der Durchführenden oder Ausfall des Workshops durch höhere Gewalt kein Anspruch auf Durchführung. Bei Absage oder Ausfall eines Workshops überweisen wir dem Teilnehmer die volle Teilnahmegebühr zurück. In einem solchen Fall besteht kein Anspruch seitens des Teilnehmers auf Ersatz von Kosten, die im Zusammenhang mit dem Workshop (Reise- oder Übernachtungskosten) durch Teilnehmer verursacht wurden.
In der Regel schlagen wir bei Ausfall eines Workshops einen Alternativtermin vor. Es bleibt dem Teilnehmer überlassen, ob er diesen Alternativtermin in Anspruch nimmt.

4.  RÜCKTRITT von gebuchtem und bereits gezahltem Workshop
Erfolgt der Rücktritt innerhalb des Zeitraums von 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, versuchen wir Ersatz zu finden oder der Teilnehmer stellt selbst Ersatz; sollte dies nicht gelingen, können wir leider keine Rückzahlung des bezahlten Teilnahmebetrages leisten.
Zur Fristwahrung muss der Rücktritt per E-Mail, auf dem Postweg oder per Telefax erfolgen.
Rücktrittsgebühren fallen nicht an, wenn ein Ersatzteilnehmer zu gleichen Konditionen gestellt wird.

5.  Preise
MWSt wird nicht ausgewiesen laut § 19 UStG.

6.  Haftung
Die Teilnahme an unseren Workshops erfolgt auf eigene Gefahr. Wir haften nicht für Personen- oder Sachschäden. Jeder Teilnehmer ist für sich und seine Ausrüstung selbst verantwortlich. Für Diebstahl oder Beschädigungen wird keine Haftung übernommen. Die Ausrüstung, die vom Veranstalter zur Verfügung gestellt wird, ist sorgsam zu behandeln. Für Schäden, die Teilnehmer an dem Vereins- oder Fremdeigentum bzw. an Eigentum des Mietobjektes verursachen, sind die Teilnehmer im gesamten Umfang haftbar. Für körperliche Schäden im Rahmen eines Workshops wird keine Haftung durch die Veranstalter übernommen. Findet der Workshop in Räumlichkeiten von Dritten statt, ist jeder Teilnehmer für sein Verhalten dort und Schäden, die ihm oder die durch ihn entstehen, selbst verantwortlich.

Der Workshop Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für:

  1. die gewissenhafte Vorbereitung .
  2. die sorgfältige Auswahl der Drittleistungen
  3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen
  4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Workshopleistungen, sofern der Veranstalter selbst die Leistung erbringt.

Ist der Veranstalter lediglich Vermittler fremder Leistungen, so haftet er nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung, nicht für die Leistung selbst.

Die vertragliche Haftung gegenüber dem Workshopteilnehmer für Schäden aus dem Workshopvertrag, die nicht Körperschäden sind, ist auf den Workshop-Preis beschränkt, soweit:

  1. ein Schaden weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wird oder
  2. der Veranstalter für einen dem Workshopteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

7.  Anerkennung dieser Bedingungen
Diese Bedingungen für die Workshop-Teilnahme sind verbindlich. Mit der Anmeldung zu einem unserer Workshops werden diese Bedingungen vom Teilnehmer akzeptiert.

8.  Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Es gilt deutsches Recht.

 

Eine Gemeinschaftsorganisation von:
Bootensee-Fit Holger Zengerle : : Aero-vaerft Ralf Peine : : Klaus A. Müller